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Solarstreit geht in Verlängerung (Fortsetzung)

Freiflächenanlagen an den

Rändern von Bundesfern-

straßen und Schienenwegen

sollen neu in die Kategorie der „genehmigungsfähigen Flächen“ aufgenommen werden.

 

Wegen der Kürzungen von Einspeisevergütungen für Photovoltaikstrom ist es zu einem ausgewachsenen Streit zwischen Bund und Ländern gekommen: Der Bundesrat hat am 4. Juni den Vermittlungsausschuß angerufen und damit die Umsetzung der vom Bundestag beschlossenen Senkungen zum 1. Juli in Frage gestellt. Die Koalition aus Union und FDP hatte im Frühjahr nach langer Diskussion mit ihrer Bundestagsmehrheit starke Einschnitte für neue Solarstromanlagen beschlossen: Die Förderung von Anlagen auf Dächern soll um 16 Prozent und auf Freiflächen zwischen elf und 15 Prozent zurückgehen. Zusammen mit den planmäßigen Vergütungssenkungen am Jahresanfang 2010 und 2011 würde die Photovoltaikförderung damit innerhalb eines Jahres um über ein Drittel zusammengestrichen. Bei Anlagen auf Ackerflächen will Schwarz-Gelb sogar „Tabula Rasa“ machen: Sie sollen künftig überhaupt nicht mehr gefördert werden!

 

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Forstmaschinen-Profi | energiepflanzen| ©2007 Forstfachverlag | ccwerbung | Letzte Änderung der Seite: 24.06.2010 14:22